Patienten-Information
Zahnärztliche Kinderpässe für Schwangere
In der Schwangerschaft ist die Zahnpflege besonders wichtig. Sobald eine Schwangerschaft festgestellt wurde, sollte eine Beratung zur Mundhygiene in der Zahnarztpraxis stattfinden. Bei einer nicht ausreichenden Mundhygiene können sich Bakterien schnell vermehren und die Ursache für Erkrankungen sein. Diese beeinflussen nicht nur die werdende Mutter, sondern können auch das Ungeborene angreifen. Die Beseitigung aller Bakterien im Mundraum ist nicht erforderlich, denn eine bestimmte Anzahl von Mikroorganismen wird benötigt, um das Immunsystem zu stärken.
Um Komplikationen bei der Schwangerschaft zu vermeiden, sollten werdende Mütter mindestens zwei Mal den Zahnarzt aufsuchen. Das Bundesland Brandenburg gibt in seinen Frauenarztpraxen neben dem Mutterpass auch den Prophylaxepass Mutter & Kind aus. In diesem werden zahnmedizinische Untersuchungen von Beginn der Schwangerschaft an bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr des Kindes dokumentiert. Zudem gibt der Pass, der vor zwei Jahren entwickelt wurde, wertvolle Tipps, was künftige Mütter für ihre Zahngesundheit sowie die des Nachwuchses nach der Geburt tun können.
In Mecklenburg-Vorpommern wird in Schwerin von der Zahnärztekammer der Kinderpass empfohlen. Dieser sieht zwei Untersuchungen für Schwangere und elf Untersuchungen für Kinder von der Geburt bis zum sechsten Lebensjahr vor. Bei den Untersuchungen stehen altersgerechte Mundhygiene, zahngesunde Ernährung und Fluoride. Letztere machen den Zahnschmelz widerstandsfähig gegen Kariesbefall.
Ein Besuch des Kindes beim Zahnarzt sollte im Alter von zwei Jahren erfolgen. In diesem Alter sind fast alle Milchzähne durchgebrochen und sollten regelmäßig geputzt werden. Außerdem erleichtert ein frühzeitiger Zahnarztbesuch die Gewöhnung des Kindes an die Praxisatmosphäre und macht es mit der Zahnhygiene vertraut.
Redaktion e|pat|in© / 06.03.2009
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