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Praxis für Zahngesundheit und Prophylaxe
Dr. Frank Priepke und Dr. Ann Lau

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Zahnzusatzversicherungen

Rund 11 Millionen gesetzlich versicherte Bundesbürger haben in den letzten Jahren Zahnzusatzversicherungen abgeschlossen. Grund für diese Privatpolicen für Zahnersatz ist der 2005 eingeführte Festzuschuss, der von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt wird. Der Festzuschuss richtet sich seitdem nicht mehr nach den Kosten, sondern nur nach dem zahnmedizinischen Problem des Patienten. Für jeden zahnärztlichen Befund wurde eine Regelversorgung festgeschrieben. Deren durchschnittliche Kosten deckt zur Hälfte der Festzuschuss, die andere Hälfte muss der Patient zahlen.
 

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Die Zahnzusatzversicherung

2005 wurde für Zahnersatz ein Festzuschuss eingeführt, der von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt wird. Für jeden zahnärztlichen Befund wurde eine Regelversorgung festgeschrieben. Deren durchschnittliche Kosten deckt zur Hälfte der Festzuschuss, die andere Hälfte muss der Patient zahlen. Viele gesetzlich versicherte Bundesbürger haben deshalb in den letzten Jahren eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. 


Umfang und Leistung der Zahnzusatzversicherungen

Zahnzusatzpolicen decken einen Teil der Kosten für den medizinisch notwendigen Zahnersatz. Dazu gehören Brücken, Kronen oder Zahnprothesen. Keine Versicherung übernimmt 100 Prozent der anfallenden Kosten für Zahnersatz.


Angebotsvarianten für Zusatzversicherungen

Für Kassenpatienten werden meist zwei Arten von Zahnzusatzversicherungen angeboten: die eine mit einem Tarif nach Art der Lebensversicherung, die andere mit einem Tarif nach Art der Schadenversicherung.


Zahnzusatzversicherung von der Krankenkasse oder privat?

Zahnzusatzpolicen werden ausschließlich von privaten Versicherungsgesellschaften angeboten. Bevor man eine Zusatzversicherung über seine gesetzliche Krankenkasse abschließt, sollte man allerdings prüfen, ob der vermittelte Anbieter auch wirklich ein vorteilhaftes Produkt anbietet.


Extraleistungen nicht unbedingt notwendig

Extraleistungen, die sich auf zahnerhaltende Maßnahmen beziehen, sind nicht immer notwendig. Die meisten Krankenkassen bezahlen Leistungen wie Füllungen, das Ziehen von Zähnen oder die Parodontosebehandlung.


Zweitmeinung für Behandlung einholen

Patienten haben das Recht, sich von einem anderen Zahnarzt über Alternativen beraten zu lassen. Da es heute viele Möglichkeiten gibt, stark geschädigte Zähne zu retten oder aber aus einem großen Angebot von Zahnersatz zu wählen, sind viele Patienten verunsichert. Welche Therapie ist für sie richtig und wie hoch sind die Kosten für ihre Behandlung. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben deshalb ein Zweitmeinungsmodell gestartet, d.h. es wurden neutrale Beratungsinstanzen eingerichtet, bei denen man sich kostenlos eine fachlich qualifizierte Meinung zu seiner bevorstehenden Zahnbehandlung einholen kann.


Kassenwechsel auch bei schlechten Angeboten möglich

Wer über seine Krankenkasse eine Zusatzversicherung abgeschlossen hat, kann trotzdem den Versicherer wechseln. Man verliert nur den Rabatt für die Zahnpolice.


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